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   BGH, 21.09.2010 - XI ZR 6/10   

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https://dejure.org/2010,17486
BGH, 21.09.2010 - XI ZR 6/10 (https://dejure.org/2010,17486)
BGH, Entscheidung vom 21.09.2010 - XI ZR 6/10 (https://dejure.org/2010,17486)
BGH, Entscheidung vom 21. September 2010 - XI ZR 6/10 (https://dejure.org/2010,17486)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Berufungsmöglichkeit wegen eines einfachen Rechtsanwendungsfehlers trotz fehlender Wiederholungsgefahr oder Nachahmungsgefahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2 S. 1
    Berufungsmöglichkeit wegen eines einfachen Rechtsanwendungsfehlers trotz fehlender Wiederholungsgefahr oder Nachahmungsgefahr

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unstatthafte Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.09.2009 - XI ZR 356/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Tenorierung von

    Auszug aus BGH, 21.09.2010 - XI ZR 6/10
    Der Senatsbeschluss vom 22. September 2009 (XI ZR 356/08) bezieht sich lediglich auf die Frage, wie das Recht des Schuldners aus § 797 BGB bei Globalurkunden verfahrensrechtlich umzusetzen ist, und hat daher keine Bedeutung für die Wirksamkeit der Abtretung der Ansprüche aus einer Schuldverschreibung.
  • BGH, 14.05.2013 - XI ZR 160/12

    Übertragung der in einer Inhaberschuldverschreibung verbrieften Forderung durch

    Entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung hat auch das Recht des Schuldners auf Aushändigung der Schuldverschreibung nach § 797 Satz 1 BGB weder Auswirkungen auf die im Erkenntnisverfahren zu prüfende Aktivlegitimation (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2010 - XI ZR 6/10, juris) noch auf die Befugnis zur Geltendmachung eines Anspruchs aus einer Inhaberschuldverschreibung.

    Der erkennende Senat hat daneben für die in Zinsscheinen verbrieften und die sich aus Globalurkunden ergebenden Zinsansprüche entschieden, dass diese auch ohne weiteres nach § 398 BGB abtretbar sind (Senatsbeschluss vom 21. September 2010 - XI ZR 6/10, juris; vgl. auch Senatsurteil vom 25. November 2008 - XI ZR 413/07, WM 2009, 259 Rn. 15), so dass der Zessionar in diesem Fall analog § 952 Abs. 2 BGB Eigentum an der Urkunde erwirbt.

  • OLG Frankfurt, 09.03.2012 - 8 U 149/11

    Gläubiger des Ausstellers einer Inhaberschuldverschreibung

    Deswegen führt der wiederholte Hinweis auf den Beschluss des BGH vom 21.9.2010 (XI ZR 6/10) zur Abtretbarkeit solcher Forderungen inhaltlich nicht weiter.
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